Tafelladen

  • Diakonie

Die Lebensmittelausgabe erfolgt an Bezieher/Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Grundsicherung sowie an Personen mit geringem Einkommen, einer kleinen Rente bzw. in besonderen finanziellen Notlagen. Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt gegen einen „symbolischen Preis“.

Zum Einkauf berechtigt ein Kundenausweis. Dieser wird im Büro der Remchinger Tafel ausgestellt. Termine hängen vor Ort aus, oder können Ihnen telefonisch mitgeteilt werden.