Aufstellung eines Grabmals
Ein Grabmal darf erst aufgestellt werden, wenn der Antrag genehmigt und die Genehmigungsgebühr gezahlt wurde.
Für das Aufstellen von Grabmalen gelten, insbesondere hinsichtlich der Standsicherheit, spezielle rechtliche Rahmenbedingungen. Ihr Steinmetz wird Sie hier entsprechend beraten. Für die Standsicherheit eines Grabmals haftet grundsätzlich der Besteller bzw. der Nutzungsberechtigte der Grabstelle. Das Grabmal ist mit dem Sockel mit Metalldübel zu verbinden. Zur Prüfung Ihres Antrags, den Sie auf dieser Seite herunterladen können, müssen Sie Zeichnungen mit genauen Zahlen über die tatsächlichen Maße einreichen. Maßstäblichen Zeichnungen müssen ebenfalls eingeschriebene Maßzahlen enthalten. Ein genehmigtes und aufgestelltes Grabmal darf ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung nicht verändert oder zur Änderung entfernt werden.