Programmumstellung sorgt für neues Aussehen sämtlicher Bescheide
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsamtes der Gemeinde Remchingen sind bemüht, Fragen und Änderungsinformationen aufzunehmen. Hierdurch können allerdings längere Wartezeiten bei telefonischen Anfragen entstehen.<br>Wir bitten hierfür um Verständnis.
Aufgrund einer Programmumstellung des IT-Dienstleisters der Gemeinde Remchingen (Komm.ONE) erscheinen die Grundsteuerbescheide in neuer Form. Außerdem erhalten die Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr einmalig für jedes Objekt einen gesonderten Bescheid. Dieser enthält eine zusätzliche Übersicht über alle Objekte des Eigentümers oder der Eigentümerin, die von der Grundsteuer betroffen sind. „Wer beispielsweise drei Grundstücke besitzt, bekommt dieser Tage dreimal Post. Darin enthalten ist der jeweilige Grundsteuerbescheid und die Übersicht über alle drei Objekte“, erklärt der Kämmerer der Gemeinde Remchingen Frank Burghardt.
Die Angaben im Bescheid beruhen auf den Informationen und Daten, die beim Finanzamt hinterlegt sind. Diese sind leider nicht immer aktuell, so dass es derzeit zahlreiche Rückfragen aus der Bürgerschaft zu den Grundsteuerbescheiden gibt. Sind in den Feldern Grundstückslage, Flurstück oder Grundstücksart falsche Angaben enthalten, sollten sich die Eigentümerinnen und Eigentümer direkt mit dem Finanzamt Pforzheim unter 07231/ 183-0 in Verbindung setzen.
Auch Wasser- und Abwasserbescheide betroffen
Auch andere Bescheide wie die für Wasser und Abwasser sind von der Programmumstellung betroffen. Neu ist unter anderem, dass die Kosten für Frisch-, Schmutz- und Niederschlagswasser separat ausgewiesen werden. Damit werden die einzelnen Kostenpunkte deutlicher hervorgehoben als bisher.
Außerdem erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Abrechnung für 2023 einmalig getrennt von ihrem Vorauszahlungsbescheid für 2024. „Es handelt sich nicht um eine Gebührenerhöhung, sondern nur um eine Umstellung des Programms. Wie bisher beruht die Berechnung der Vorauszahlungen auf dem Verbrauch im vorangegangenen Jahr“, betont der Rechnungsamtsleiter. „Bisher konnte man den Verbrauch und die kommenden Abschlagszahlungen auf einem einzigen Gebührenbescheid sehen. In diesem Jahr erfolgt die Information in zwei separaten Schreiben.“ Für die Bürgerinnen und Bürger bestehe kein Grund zur Sorge, wenn die Vorauszahlungen höher ausfallen als bisher. Burghardt erklärt: „In der Vergangenheit wurde die Summe des voraussichtlichen Verbrauchs durch vier geteilt. So wurden unter dem Jahr drei Abschläge gezahlt und am Ende des Jahres kam es zu einer Nachzahlung.“ Jetzt werde die Summe gleichmäßig auf drei Abschläge verteilt, sodass die Nachzahlung im besten Fall entfalle.