Maßnahme 3: Öffentlichkeitsarbeit der Kinder- und Jugendbeauftragten
Durch die Ernennung einer Kinder- und Jugendbeauftragten wurde eine Interessensvertretung geschaffen. Diese soll bekannter werden.
Die Kinder- und Jugendbeauftragte entwickelt ein Konzept für die eigene Öffentlichkeitsarbeit über Social-Media-Kanäle und die Printmedien. So soll sie als Interessensvertretung den Kindern und Jugendlichen, in der Verwaltung und dem Ratsgremium bekannt werden.
Fazit:
Die Maßnahme befindet sich noch in der Umsetzung.